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   OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14   

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OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14 (https://dejure.org/2014,106283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 (https://dejure.org/2014,106283)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. November 2014 - 5 ME 157/14 (https://dejure.org/2014,106283)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    An dieser Rechtsauffassung, die von zahlreichen Obergerichten geteilt wird (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013 - 2 B 11209/13 -, juris Rn. 18ff.; Brem. OVG, Beschluss vom 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 EO 511/13 -, juris Rn. 3ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.6.2014 - 1 So 45/14 -, juris Rn. 8; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 11.7.2014 - 6 B 1381/13 -, juris Rn. 18ff.; OVG LSA, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 L 56/14 -, juris Rn. 11ff.), hält der Senat weiterhin fest.

    Abgesehen von dieser Reduzierung würde sich der Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenten- und Beförderungsverfahren aber nochmals erheblich verringern, wenn auf die Bezüge abgestellt würde, die der Betreffende - dem Wortlaut des § 52 Abs. 5 Satz 2 GKG in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts entsprechend (vgl. nunmehr § 52 Abs. 6 Satz 2 GKG) - "im laufenden Kalenderjahr" erhielte (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013, a. a. O., Rn. 19), was dem gesetzgeberischen Ziel, den Kostendeckungsgrad in verwaltungs- und finanzgerichtlichen Verfahren zu verbessern (BR-Drs. 517/12, S. 2, 374; BT-Drs. 17/11471, S. 1, 2f., 245f.), zuwiderliefe.

    Vor dem Hintergrund dieser ausdrücklich genannten Zielsetzung lässt sich den vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien gerade nicht eindeutig entnehmen, dass mit der Gesetzesänderung ein Systemwechsel beabsichtigt worden ist (ebenso: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013, a. a. O., Rn. 20ff.; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O., Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.6.2014, a. a. O., Rn. 8).

  • OVG Hamburg, 10.06.2014 - 1 So 45/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenten-Eilverfahren um Beförderungsstellen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    An dieser Rechtsauffassung, die von zahlreichen Obergerichten geteilt wird (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013 - 2 B 11209/13 -, juris Rn. 18ff.; Brem. OVG, Beschluss vom 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 EO 511/13 -, juris Rn. 3ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.6.2014 - 1 So 45/14 -, juris Rn. 8; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 11.7.2014 - 6 B 1381/13 -, juris Rn. 18ff.; OVG LSA, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 L 56/14 -, juris Rn. 11ff.), hält der Senat weiterhin fest.

    Vor dem Hintergrund dieser ausdrücklich genannten Zielsetzung lässt sich den vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien gerade nicht eindeutig entnehmen, dass mit der Gesetzesänderung ein Systemwechsel beabsichtigt worden ist (ebenso: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013, a. a. O., Rn. 20ff.; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O., Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.6.2014, a. a. O., Rn. 8).

    Für die Auslegung des Senats, wonach weiterhin das Endgrundgehalt der mit der Beförderung erstrebten Besoldungsgruppe maßgeblich ist, sprechen zudem Praktikabilitätserwägungen (so auch OVG Hamburg, Beschluss vom 10.6.2014, a. a. O., Rn. 8), weil die Gerichte anderenfalls in jedem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit auf eine Auskunft der Bezügestelle angewiesen wären, um den Streitwert festsetzen zu können, statt ihn - wie bisher - dem Gesetz zu entnehmen.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Die Vorinstanz (BA, S. 5f.) ist zutreffend davon ausgegangen, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn. 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13

    Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Der Begriff des "Darlegens" im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 und Satz 6 VwGO ist durch das Darlegungserfordernis im (Berufungs-)Zulassungsrecht (§ 124a Abs. 4 VwGO) vorgeprägt (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 1.7.2002 - 11 S 1293/02 -, juris Rn. 5; Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 14).

    Dies erfordert eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (Nds. OVG, Beschluss vom 31.5.2012 - 5 ME 86/12 - Nds. OVG Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 14), an der es hier fehlt.

  • OVG Thüringen, 13.03.2014 - 2 EO 511/13

    Streitwert im Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle im Eilverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    An dieser Rechtsauffassung, die von zahlreichen Obergerichten geteilt wird (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013 - 2 B 11209/13 -, juris Rn. 18ff.; Brem. OVG, Beschluss vom 9.1.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 52; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014 - 2 EO 511/13 -, juris Rn. 3ff.; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.6.2014 - 1 So 45/14 -, juris Rn. 8; a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 11.7.2014 - 6 B 1381/13 -, juris Rn. 18ff.; OVG LSA, Beschluss vom 29.7.2014 - 1 L 56/14 -, juris Rn. 11ff.), hält der Senat weiterhin fest.

    Vor dem Hintergrund dieser ausdrücklich genannten Zielsetzung lässt sich den vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien gerade nicht eindeutig entnehmen, dass mit der Gesetzesänderung ein Systemwechsel beabsichtigt worden ist (ebenso: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.12.2013, a. a. O., Rn. 20ff.; Thür. OVG, Beschluss vom 13.3.2014, a. a. O., Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.6.2014, a. a. O., Rn. 8).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 -), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Eine Halbierung für das Eilverfahren findet nicht statt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.5.2013 - 5 ME 92/13 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.11.2014 - 5 ME 157/14
    Dementsprechend ist die - mögliche - Fehlerhaftigkeit einer dienstlichen Beurteilung bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beachten, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben kann (BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn. 10f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2014 - 5 ME 110/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2002 - 11 S 1293/02

    Beschwerdebegründung: Ermittlung eines bestimmten Antrags durch Auslegung;

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.09.2010 - 1 M 210/09

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium; Beschwerdeverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 25.08.2014 - 5 ME 116/14

    Endrundgehalt als maßgeblicher Bezugspunkt einer Streitwertberechnung

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 6 B 1381/13

    Gegenvorstellung gegen einen Streitwertbeschluss

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2014 - 1 L 56/14

    Beförderung vor Mindestwartezeit; Streitwert des Beförderungsstreits

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2017 - 5 ME 157/16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 14 in Höhe von 5.375,35 EUR.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von 4.852,72 EUR; hinzu tritt die ruhegehaltfähige (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10.4.2015 - 5 ME 3715 -) allgemeine Stellenzulage in Höhe von 87, 39 EUR.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17

    Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels

    Auszugehen ist insoweit von dem im Zeitpunkt der Einleitung des zweiten Rechtszugs maßgeblichen Endgrundgehalt (hierzu: Nds. OVG, Beschluss vom 11.11.2014 - 5 ME 157/14 - m. w. Nw. -) der Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von 5.341,39 EUR.
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